Voraussetzungen
Studierende der Doktoratsstudien sind berechtigt, sich zu den Rigorosen anzumelden, wenn sie die Curriculum festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Anmeldung zur abschließenden Prüfung sind die positive Absolvierung der festgelegten Lehrveranstaltungen und die positive Beurteilung der Dissertation.
Antragstellung
Um ein Doktoratsstudium abzuschließen ist es notwendig, einen Antrag auf Zulassung zum Rigorosum zu stellen. Dieser ist zusammen mit dem beizulegenden Antrag auf Ernennung der BeurteilerInnen einer Dissertation im Büro des Vizerektors – Frau Martina Rosenmeier (Aktsaal) – abzugeben. Bedarf an externen BeurteilerInnen ist persönlich mit dem Vizerektorat für Lehre abzustimmen. Alle genannten Formulare sind in der Studienabteilung erhältlich bzw. stehen nachfolgend zur Verfügung. Werden die Anträge genehmigt, wird das Formular zur Beurteilung der Dissertation an die ernannten BeurteilerInnen gesandt. Zusätzlich zur Anmeldung zum Rigorosum sind zwei gebundene Exemplare der Dissertation im Vizerektorat für Lehre abzugeben.
Formulare:
Zulassung zum Rigorosum
Ernennung der BeurteilerIn
Einreichung der Dissertation
Termin und Ablauf des Rigorosums
Das Rigorosum kann frühestens zwei Wochen nach der Abgabe des Antrags stattfinden. Im Rahmen des Rigorosums ist die Dissertation in ihrem wissenschaftlichen Kontext vor dem Prüfungssenat zu verteidigen. Dem Prüfungssenat gehören jene UniversitätslehrerInnen an, welche die Dissertation betreut und/oder beurteilt haben.
Der/die KandidatIn können mit BetreuerIn und ZweitbeurteilerIn Termin, Ort und Uhrzeit des Rigorosums vereinbaren und dem Vizerektor für Lehre bekannt geben, der dann die Mitglieder des Prüfungssenates einlädt.
Formvorschriften für Dissertationen
Jedes Dissertationsexemplar muss mit geleimtem Rücken und hartem Deckel gebunden werden. Am Buchrücken sind der Zu- und Vorname anzuführen. Es wird empfohlen, die ersten Seiten der Dissertation entsprechend dem Leitfaden zu gestalten sowie Kurzfassungen (Abstracts) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache (max. je 250 Wörter) zu verfassen und in die Arbeit einzubringen.
Infoblatt – Leitfaden
Beurteilung und Verleihung der Abschlussurkunden
Nach der abschließenden Prüfung des Rigorosums sind sämtliche aus der Bibliothek entlehnten Medien zurückzugeben und der Nachweis (ausgedruckte pdf-Bestätigung) über die Eingabe der statistischen Daten (siehe Links in der Box rechts oben) in der Studienabteilung vorzulegen.
Mit der positiven Beurteilung von Rigorosum und Dissertation wird das betreffende Doktoratsstudium abgeschlossen, es erfolgt die bescheidmäßige Verleihung des akademischen Grades durch den Vizerektor für Lehre. Am Ende jedes Semesters findet eine feierliche Promotion statt. Die Teilnahme ist kostenlos und in der Studienabteilung anzumelden