Bewerbungsaufruf 2026 – Künstlerische Forschung PhD in Art

Bewerbungszeitraum: 9. bis 20. Februar 2026 mit einer Frist am 20. Februar 2026, 12 Uhr (MEZ).

Ausschließlich über das Angewandte Application Tool (https://application.uni-ak.ac.at)

Studienbeginn: Oktober 2026

Die Universität für angewandte Kunst Wien lädt potenzielle Kandidat*innen ein, sich für das künstlerische Research PhD Programme (PhD in Art) zu bewerben. Das Artistic Research PhD Programme ist ein Aufbaustudium im Bereich Kunst. Das Studienprogramm, das in englischer Sprache durchgeführt wird, schließt mit der Verleihung eines international anerkannten PhD-Grades ab (siehe Curriculum).

Der Studiengang ist um Themen und Praktiken der künstlerischen Forschung herum organisiert, wobei der Schwerpunkt auf künstlerischer Arbeit als Grundlage für Wissensproduktion liegt. Die Reflexion und Erforschung spezifischer Methoden und Produktionsprozesse bei der
Realisierung des künstlerischen Projekts jedes Kandidaten ist ein integraler Bestandteil der Entwicklung und ein kritischer Bestandteil der künstlerischen Forschungsarbeit. Die Abschlussarbeit besteht aus künstlerischer Arbeit und einer reflektierenden Dokumentation der aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse. Künstlerische Forschung, verstanden im Sinne einer umfassenden Wissensproduktion, wird als ein offener Prozess definiert. Die Betreuer sind Professoren an der Angewandten und werden von der für die Auswahl der Kandidaten zuständigen Kommission empfohlen.

Zu den Auswahlkriterien (siehe Zulassungsverfahren) gehören Aktualität, Innovationspotenzial und voraussichtliche gesellschaftliche Relevanz des geplanten künstlerischen Forschungsvorhabens, die Fähigkeit zum kritischen Schreiben und der Nachweis von Kenntnissen des nationalen und internationalen künstlerischen und wissenschaftlichen Kontexts.

Der Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für ein Aufbaustudium (z. B. Nachweis eines abgeschlossenen, fachlich relevanten Diplom- oder Masterstudiums an einer Universität oder Hochschule) und der erfolgreiche Abschluss des Zulassungsverfahrens sind erforderlich. Neben dem Nachweis der künstlerischen Entwicklung – dokumentiert durch die Einreichung eines Lebenslaufs und eines Portfolios mit künstlerischen Arbeiten – müssen die Bewerber auch ein schriftliches Exposé einreichen.

 

Die Unterlagen für das Zulassungsverfahren sind:

● Professioneller künstlerischer und akademischer Lebenslauf;

● Exposé, in dem die geplante Tätigkeit im Bereich der künstlerischen Forschung dargelegt wird (max. 1.200 Wörter, inkl. Fußnoten, ohne Abstract und Bibliografie). Das Exposé sollte die explizite Forschungsfrage oder Hypothese enthalten, den Forschungskontext, die Methodik, das Projektziel und Ideen für eine reflexive Dokumentation diskutieren und einen Zeitplan für die Realisierung des Projekts enthalten. Bitte fügen Sie einen Absatz hinzu, in dem Sie das Gebiet Ihrer künstlerischen Forschung in Bezug auf einen potenziellen Betreuer1 an der Universität für angewandte Kunst Wien (jede Person mit einer künstlerischen Venia docendi) angeben.
(1 Es obliegt der Kommission, diesen Teil zu bewerten und die Eignung und Verfügbarkeit des potenziellen Kollegen zu prüfen. Sie müssen und sollten vor Ihrer Einreichung weder Nachweise über die Verfügbarkeit solcher Kollegen, noch Unterstützungsschreiben oder Bewertungen Ihrer Arbeit vorlegen.);

● Portfolio.

 

Dem Vorschlag sollte eine Zusammenfassung (max. 300 Wörter) vorangestellt werden, die die explizite Forschungsfrage enthält.

Alle Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst und in einer einzigen PDF-Datei in der folgenden Reihenfolge zusammengestellt werden: Lebenslauf, Exposé, Portfolio. Die PDF-Datei darf nicht größer als 50 MB sein. Die PDF-Datei kann Links zum Herunterladen von relevantem Material in gängigen digitalen Formaten enthalten. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die die Anforderungen überschreiten oder nicht erfüllen, nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbung muss online über das Bewerbungstool der Angewandten hochgeladen werden: https://application.uni-ak.ac.at . Das Bewerbungstool ist vom 9. bis 20. Februar 2026 geöffnet. Bewerber müssen ein Profil erstellen und bestätigen und die Bewerbungsunterlagen hochladen.

Gemäß dem Zulassungsverfahren werden gültige Bewerbungen von einer Prüfungskommission bewertet, die sich aus von der Universität für angewandte Kunst Rektorat der Universität für angewandte Kunst ernannt werden. Der Ausschuss entscheidet, ob die Bewerber die Voraussetzungen erfüllen, wählt die geeignetsten Kandidaten aus und empfiehlt Betreuer für die einzelnen Projekte.

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden den Bewerbern bis spätestens August 2026 mitgeteilt. Die Zulassung zum Programm bedeutet nicht, dass das Studium finanziert wird.

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